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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Rechnungsabgrenzungsposten, passiv ExReWe § 250 Abs. 2 HGB Der passive Rechnungsabgrenzungsposten stellt eine transitorische Bilanzposition dar. Sie wird gebildet, wenn bereits eine Einzahlung erfolgt ist, der Ertrag allerdings erst im Folgejahr anfällt. Rechnungsabgrenzungsposten, passiv KFM § 42 Abs. 3 GemHVO Der passive Rechnungsabgrenzungsposten stellt eine transitorische Bilanzposition dar. Sie wird gebildet, wenn bereits eine Einzahlung erfolgt ist, der Ertrag allerdings erst im Folgejahr anfällt. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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