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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Rechnungsabgrenzungsposten, aktiv ExReWe § 250 Abs. 1 HGB Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten stellt eine transitorische Bilanzposition dar. Sie wird gebildet, wenn bereits eine Auszahlung erfolgt ist, der Aufwand allerdings erst im Folgejahr anfällt. Rechnungsabgrenzungsposten, aktiv KFM § 42 Abs. 1 GemHVO Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten stellt eine transitorische Bilanzposition dar. Sie wird gebildet, wenn bereits eine Auszahlung erfolgt ist, der Aufwand allerdings erst im Folgejahr anfällt. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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