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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Rechnungsabgrenzung, transitorisch ExReWe Ein Fall der transitorischen Rechnungsabgrenzung liegt vor, wenn bei einem nicht investiven Geschäftsvorfall bereits die Veränderung der liquiden Mittel erfolgt ist (Einzahlung / Auszahlung), jedoch die Veränderung des Reinvermögens über den Abschlussstichtag hinaus noch aussteht (Erträge / Aufwendungen). Siehe auch "Aktiver Rechnungsabrenzungsposten" oder "Passiver Rechnungsabrenzungsposten". A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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