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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Rechnungsabgrenzung, antizipativ ExReWe Ein Fall der antizipativen Rechnungsabgrenzung liegt vor, wenn bei einem nicht investiven Geschäftsvorfall bereits die Veränderung die Veränderung des Reinvermögens erfolgt ist (Erträge / Aufwendungen), jedoch über den Abschlussstichtag hinaus noch die Veränderung der liquiden Mittel aussteht (Einzahlungen / Auszahlungen). Siehe auch "Sonstige Verbindlichkeiten" oder "Sonstige Forderungen". A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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