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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Mittelfristigkeit KFM Die mittelfristige Haushaltswirtschaft legt eine fünfjähre Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde. Das erste Planungsjahr ist das laufende Haushaltsjahr. Zudem fließen die fplgenden drei Planungsjahre und das vergangene Haushaltsjahr in die Ergebnis- und Finanzplanung ein. Darüber hinaus wird das Rechnungsergebnis des Vorvorjahres in den Plänen geführt. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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