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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Mittelbewirtschaftung KFM Die Mittelbereitstellung bezeichnet die Zur-Verfügung-Stellung von Mitteln für Aufwendungen/Auszahlungen. Die Mittelbereitstellung unterteilt sich in die planmäßige, die überplanmäßige sowie die außerplanmäßige Mittelbereitstellung. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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