Definitionsdatenbank Wenn Sie den gewünschten Begriff nicht finden:
1 ausgewählter Eintrag:
Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Jahresabschluss, Anhang KFM § 44 Abs. 1 GemHVO Im Anhang des Jahresabschlusses sind zusätzlich zu den Bilanzposten die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Erstellen Sie Ihre eigene Web-Datenbank - kostenlos!