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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Investition Grundbegriffe Geschäftsvorfall, der eine Mehrung oder Minderung des Anlagevermögens bewirkt. Alle Geschäftsvorfälle, die keine Veränderung des Anlagevermögens bewirken, dienen dem Konsum. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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