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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Haushaltsjahr KFM § 78 Abs. 4 GO Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Haushaltsjahr SFM § 4 LHO Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Dieser Begriff gilt für die Gegenwart und weist in die Zukunft. Auf die Vergangenheit bezogen spricht man vom Rechnungsjahr. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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