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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Finanzplan KFM § 3 GemHVO Der Finanzplan ist ein Element des Drei-Komponenten-Systems. Er enthält eine Gegenüberstellung von Einzahlungen und Auszahlungen in der Planung. Durch die Finanzplanung wird prognostiziert, inwiefern ein Finanzmittelüberschuss oder ein Finanzmittelfehlbetrag im jeweiligen Haushaltsjahr vorliegen wird. Er ist unter folgendem Link erreichbar: Muster Finanzplan Finanzplan SFM u.a. § 27 LHO Als Ergänzung zur Haushaltsplanung vorgeschriebener Planungs- und Entscheidungsprozess, den Bund und Länder ihrer Haushaltswirtschaft zu Grunde zu legen haben. Die Finanzplanung umfasst einen Zeitraum von fünf Jahren. Sie dokumentiert sich in Finanzplänen, die jährlich von den Gebietskörperschaften je für sich zu beschließen sind. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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