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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Festwertverfahren ExReWe Vereinfachtes Erfassungverfahren für Vorräte oder Anlagevermögen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen: 1. Der Gesamtwert dieser Vermögensgegenstände ist von nachrangiger Bedeutung / 2. Diese Vermögensgegenstände werden regelmäßig ersetzt / 3. Es gibt nur geringe Änderungen in Wert, Menge und Art der Zusammensetzung / 4. Es erfolgt eine regelmäßige Inventur. Beim Festwertverfahren wird in der Bilanz die Position "Festwerte" gebildet. Festwertverfahren KFM § 34 Abs. 1 S. 1 GemHVO Vereinfachtes Erfassungverfahren für Vorräte oder Anlagevermögen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen: 1. Der Gesamtwert dieser Vermögensgegenstände ist von nachrangiger Bedeutung / 2. Diese Vermögensgegenstände werden regelmäßig ersetzt / 3. Es gibt nur geringe Änderungen in Wert, Menge und Art der Zusammensetzung / 4. Es erfolgt eine regelmäßige Inventur. Beim Festwertverfahren wird in der Bilanz die Position "Festwerte" gebildet. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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