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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Budget KFM § 21 Abs. 1 S. 1 GemHVO Französisch = "Geldbeutel". Durch ein Budget werden verschiedene Aufwands-/Auszahlungs- sowie Ertrags-/Einzahlungskonten miteinander verknüpft. Innerhalb eines Budgets steht der bewirtschaftenden Einheit (meist Amt, Bereich) die Verwendung der Budgetmittel frei. Entscheidend ist lediglich der Saldo. Es gibt produktbezogene, verwaltungseinheitsbezogene und kontenartenbezogene Budgets. Budget SFM Siehe Haushaltsplan. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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