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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Beleginventur Grundbegriffe Bei nicht körperlichen Vermögensgegenständen erfolgt die Inventur durch Auswertung der Belege. (z.B. Finanzanlagen oder Schulden) A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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