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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Aufsicht, allgemein KFM § 119 Abs. 1 GO Die allgemeine Aufsicht des Landes erstreckt sich darauf, dass die Gemeinden in Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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