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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Abschreibungen, linear ExReWe § 253 Abs. 3 S. 2 HGB Bei der linearen Abschreibung wird der Wert des Anlagegutes durch die Nutzungsdauer geteilt. Aus dem Quotienten ergibt sich die jährliche Abschreibung (z.B.: Ein Gebäude ist 250.000 Euro wert und soll 10 Jahre genutzt werden. Die jährliche Wertminderung beläuft sich auf 250.000 Euro / 10 Jahre = 25.000 Euro pro Jahr). Abschreibungen, linear KFM § 35 Abs. 1 S. 2 GemHVO Bei der linearen Abschreibung wird der Wert des Anlagegutes durch die Nutzungsdauer geteilt. Aus dem Quotienten ergibt sich die jährliche Abschreibung (z.B.: Ein Gebäude ist 250.000 Euro wert und soll 10 Jahre genutzt werden. Die jährliche Wertminderung beläuft sich auf 250.000 Euro / 10 Jahre = 25.000 Euro pro Jahr). A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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