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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Rechnungswesen, extern Grundbegriffe Das externe Rechnungswesen dient der Aufbereitung der Geschäftsvorfälle eines Unternehmens zur Auskunft an Dritte (z.B. Finanzamt, Anteilseigner oder Aktionäre). A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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