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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Mittelbewirtschaftung, flexibel KFM §§ 21, 22 GemHVO Diejenigen Bewirtschaftungsformen, mit denen ohne erneute politische Beschlussfassung im Wege der Haushaltsausführung Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen flexibel zur Verfügung gestellt werden können. Ist keine Deckung durch die flexible Haushaltsbewirtschaftung möglich, ist ein erneuter politischer Beteiligung in Form einer über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung im Sinne des § 83 GO NRW herbeizuführen. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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