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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Haushaltsplan KFM § 79 GO, § 1 GemHVO Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan unterteilt sich in Teilpläne. Siehe Teilplan. Haushaltsplan SFM § 2 LHO Der Haushaltsplan dient der Feststellung der Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Landes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung. Bei seiner Aufstellung ist den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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