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Alles Suchen Auswahl Begriff Kategorie Rechtsgrundlage Definition Einzahlungen, zweckgebunden KFM § 22 Abs. 3 i.V.m. § 20 GemHVO Einzahlungen, die zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks dienen. Sie stellen eine Ausnahme vom Grundsatz des Gesamtdeckung gem. § 20 GemHVO dar. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
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